Hendrik Schöpper

RECHTSANWALT HENDRIK SCHÖPPER IN DORTMUND

RECHTSANWALT HENDRIK SCHÖPPER IN DORTMUND

RECHTSANWALT HENDRIK SCHÖPPER IN DORTMUND

ECKDATEN


  • Studium der Betriebswirtschaftslehre sowie Rechtswissenschaften an den Universitäten Berlin (TU) und Münster (WWU)
  • Rechtsanwaltszulassung seit dem 28.10.1997
  • Zugelassen an allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten
  • Fachanwalt für Familienrecht seit dem 11.07.2006
  • Fachanwalt für Erbrecht seit dem 11.06.2011
  • Mitglied im Deutschen Anwaltverein sowie Anwalt- und Notarverein Dortmund
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV
  • Mitglied der deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V.
  • Eingetragener Ausbilder für Rechtsreferendare und RA-Fachangestellte
  • Ehrenamtlicher Mitarbeiter und Rechtsbeistand im Beratungsdienst des Caritas-Verbandes Dortmund
  • Dozent für Ehe- und Familienrecht beim Interessenverband Unterhalt und Familienrecht „ISUV/VDU e.V.“

ECKDATEN


  • Studium der Betriebswirtschaftslehre sowie Rechtswissenschaften an den Universitäten Berlin (TU) und Münster (WWU)
  • Rechtsanwaltszulassung seit dem 28.10.1997
  • Zugelassen an allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten
  • Fachanwalt für Familienrecht seit dem 11.07.2006
  • Fachanwalt für Erbrecht seit dem 11.06.2011
  • Mitglied im Deutschen Anwaltverein sowie Anwalt- und Notarverein Dortmund
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV
  • Mitglied der deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V.
  • Eingetragener Ausbilder für Rechtsreferendare und RA-Fachangestellte
  • Ehrenamtlicher Mitarbeiter und Rechtsbeistand im Beratungsdienst des Caritas-Verbandes Dortmund
  • Dozent für Ehe- und Familienrecht beim Interessenverband Unterhalt und Familienrecht „ISUV/VDU e.V.“
  • PHILOSOPHIE

    Rechtsanwalt Schöpper hat es sich seit mehr als 20 Jahren zur Aufgabe gemacht, fernab der Massen- und Zeittaktabfertigung mancher Groß- und Mittelstandskanzleien das Vertrauen des Mandanten durch eine sehr persönliche, intensive, auf tatsächliche Bedürfnisse ausgerichtete „Teamarbeit mit dem Mandanten“ zu gewinnen.


    Hier gilt das Prinzip: Jeder Mandant ist wichtig und trägt oft die Lösung des Problems schon in sich. Wir helfen nur bei der juristisch-fachlichen Formulierung und Durchsetzung.


    Wir zeigen Ihnen Ihre Rechte, die andere Ihnen nehmen wollen.

    Der gesunde Menschenverstand und ein oft untrügliches „Gefühl“ für Recht und Gerechtigkeit veranlasst den Mandanten dazu, zum Anwalt zu gehen. Ist das Vertrauen erst einmal hergestellt, lassen sich die allermeisten Probleme schon nach einem intensiven Gespräch nach Gewicht und Priorität erfassen und schnell einer umfassenden Lösung zuführen.


    So lichtet sich die vermeintliche Undurchdringlichkeit rechtlicher und persönlicher Sorgen und Probleme oft bereits nach der ersten „Teamsitzung“. Und mancher Mandant fragt sich anschließend, warum er diesen Weg nicht schon früher gegangen ist.


    Wir versprechen Ihnen daher immer ein offenes Ohr, viel Zeit für Ihre Fragen und Bedürfnisse und dass wir dank laufender Fortbildung und Spezialisierung in unseren Rechtsgebieten immer über die nötige fachliche Qualifikation verfügen.

    Fairness und Vertrauen sind die Gründe, aus denen unsere Mandanten über das einzelne Mandat hinaus die Kanzlei auch noch viele Jahre danach in allen Lebenslagen um Rat fragen.


    Dabei sind wir fair genug, dem Mandanten im Einzelfall einen anderen Spezialisten zu empfehlen, wenn uns dies für den Erfolg des Mandanten erforderlich erscheint.



    Unser Kapital ist das Vertrauen des Mandanten und unser guter Ruf. Überzeugen Sie sich selbst. Ihr Recht ist unser Anliegen!

  • SCHWERPUNKTE

    Rechtsanwalt Schöpper bearbeitet als Fachanwalt im Familienrecht und Fachanwalt im Erbrecht sowie geprüfter Testamentsvollstrecker (nach DAI) folgende Tätigkeitsschwerpunkte:




    Familienrecht


    Ehe- und Scheidungsrecht (auch international)

    Sorgerecht- und Umgangsrechtsverfahren

    Ehegatten- und Kindesunterhalt

    Regelung der Rentenansprüche (Versorgungsausgleich)

    Zugewinnausgleichsverfahren, Regelung der Vermögensverhältnisse

    Regelung von Wohnung und Haushalt/Hausrat

    Adoptionsverfahren

    Regelung des Aufenthalts bei binationalen Ehen sowie Aufenthaltsansprüche im Zusammenhang mit der Ehe

    Eheverträge

    Vorsorgeregelungen für Ehegatten

    Ehegattentestamente (s. a. unten: Erbrecht)

    Vaterschaftsfeststellungsverfahren

    Verfahren und Eilmaßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz

    Strafverteidigung im Zusammenhang mit Familien- und Eherechtsbezug; Zeugenbeistand

    Erbrecht


    Testamente, Entwurf und Gestaltung (insbesondere in Problemfällen: Ehegattentestamente, Lebenspartnerverfügungen, Vermächtnisse)

    Prüfung, Auslegung und Anfechtung von Testamenten

    Erbenklageverfahren

    Erbverträge

    Pflichtteilsansprüche

    Auskunftsansprüche

    Altersvorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

    Weiteres Rechtsgebiet




    Neben den vorbenannten Tätigkeitsbereichen vertritt RA Schöpper seine Mandantschaft seit Jahren erfolgreich in Vertragsangelegenheiten des *Kaufvertragsrechtes*, des Immobiliarsachenrechts und aller mit den benannten Rechtsgebieten zusammenhängenden Nebengebieten. Das System der übergreifenden Rechtsordnungen verlangt heute vielschichtige Kenntnisse auf allen angrenzenden Rechtsgebieten, ohne die eine unfassende rechtliche Bearbeitung auch der Kernrechtsgebiete nicht möglich ist.




    Hierbei bleibt Fairness immer das oberste Gebot, weshalb im ersten Vorgespräch Einzelproblematiken zu klären sind und im Bedarfsfall auf spezialisierte Kollegen zurückzugreifen ist.

  • FAMILIENRECHT

    Alle Fragen und Problemkreise zum Familien-, Scheidungs- und Kindschaftsrecht werden in der Kanzlei Schöpper und Kollegen von Herrn Rechtsanwalt Hendrik Schöpper, Fachanwalt im Erb- und Familienrecht, bearbeitet.



    Zum Familienrecht im weiteren Sinne gehören folgende Themengebiete:


    Scheidungsverfahren (deutsches Scheidungsrecht und internationales Scheidungsrecht)

    Beratung zur Trennungssituation mit dazugehörigen Vorsorgeberatungen, Beratung aus Anlass einer geplanten Scheidung, Vorbereitung des Scheidungsverfahrens und außergerichtliche Anspruchssicherung

    Gerichtliches Scheidungsverfahren einschließlich Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenanwartschaften), Zugewinnausgleich, Nachscheidungsunterhalt, Kindesunterhalt, Hausratsteilung, Wohnungszuweisungsverfahren, Regelung des Krankenversicherungsschutzes

    Isolierte Sorgerechtsverfahren (Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge, Abwehr streitiger Sorgerechtsanträge, Anträge zum gemeinschaftlichen Sorgerecht, Eilanträge zum Aufenthaltsbestimmungsrecht, Vorsorgemaßnahmen gegen Kindesentführungen)

    Vermögensauseinandersetzung zwischen Ehegatten aus Anlass der Ehescheidung

    Zugewinnausgleichsverfahren

    Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft

    Allgemeine familienrechtliche Ausgleichsansprüche und Rückabwicklung von Zuwendungen

    Hausrats- und Ehewohnungsverfahren

    Eilverfahren zur Wohnungszuweisung

    Unterhaltsverfahren

    Unterhalt für minderjährige Kinder

    Unterhalt für Kinder in der Berufsausbildung

    Sonderbedarf und dauernd erhöhter Mehrbedarf

    Unterhalt für volljährige Kinder (Schüler oder Studenten, Azubis)

    Unterhalt für getrenntlebenden Ehegatten (wegen Kindesbetreuung, wegen fehlender oder geringer Einkommen, wegen Krankheit oder Gebrechen, wegen Alters)

    Unterhalt für geschiedenen Ehegatten

    Einstweilige Anordnungen zum Unterhalt

    Unterhaltsabänderungsklagen

    Namensänderungen nach Scheidung

    Namensänderung der Kinder nach Scheidung (Einbenennungen)

    Steuerrechtliche Fragen im Scheidungsverfahren

    Veranlagung von getrennten und geschiedenen Ehegatten

    Zusammenveranlagung, Veranlagungswahlrecht, Zusammenveranlagung bei Getrenntleben, getrennte Veranlagung, Streit um die Veranlagung

    Steuerliche Auswirkungen von Scheidungsfolgeverträgen

    Scheidungskosten, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Verfahren um die Anlage U

    Eingehung von Lebenspartnerschaften und Auflösung der Lebenspartnerschaft

  • ERBRECHT

    Rechtsprobleme- und Fragen sowie Erbrechtsverfahren werden in der Kanzlei Schöpper und Kollegen von Rechtsanwalt Hendrik Schöpper, Fachanwalt im Erbrecht und Familienrecht, bearbeitet. Hierzu zählen insbesondere folgende Themengebiete:


    Entwurf und Fertigung von Testamenten und Erbverträgen

    Einzeltestamente, Ehegattentestamente (Berliner Testament), Behindertentestamente, Unternehmertestamente, Testamente des Landwirtes, Sondertestamente

    Einseitige Erbverträge, Ehegattenerbverträge (mit oder ohne Dienstleistungsverpflichtungen, Wohnungs- oder sonstigen Vermächtnissen, Vor- und Nacherbenregelung), Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge, Erbverträge nichtehelicher Lebenspartner, Geschwistererbverträge

    Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen

    Nachlassverwaltung, Testamentsvollstreckungen, Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften (auch einvernehmlich)

    Auskunftsansprüche des Erben oder des Pflichtteilsberechtigten

    Testaments-, Erbenfeststellungsklagen, Testamentsanfechtungen

    Berechnung und Einklagen von Pflichtteilsansprüchen

    Vermächtnisklagen, Vermächtnisabwehr

    Erbteilungsklagen

    Annahme von Erbschaften, Erbscheinsverfahren

    Ausschlagung von Erbschaften

    Erbschaftssteuerverfahren (Erbschaftssteuererklärungen, Widerspruchsverfahren)

Rufen Sie uns an, um einen Beratungstermin zu vereinbaren: 0231 9766300

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